Datenschutz und AGB
Datenschutzerklärung
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Externer Datenschutzbeauftragter
Name
Proliance GmbH
Dominik Fünkner
Anschrift:
Leopoldstr. 21
80802 München
Telefon:
+4989250039227
E-Mail:
datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics
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Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Cookies
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Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauleistungen
Zwischen der Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH und dem Auftraggeber.
1. Der Gegenstand des Vertrages ist in dem individuellen Angebot an den Auftraggeber definiert.
2. Vertragsbestandteile sind:
2.1. dieser Vertrag
2.2. das individuelle Angebot von der Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH an den Auftraggeber
2.3. die anerkannten Regeln der Technik (ATV/VOB/C)
3. Die Vergütung ist in dem individuellen Angebot an den Auftraggeber geregelt.
4. Bei Auftragsvergabe fällt die im Angebot vereinbarte Anzahlungsvergütung an.
5. Leistungsänderungen:
5.1 Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen können jederzeit schriftlich und/oder mündlich vereinbart werden.
5.2 Wünscht der Auftraggeber zusätzliche, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Leistungen oder eine Änderung der Leistungen des Vertrages, so hat die Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH ihm vor der Ausführung dieser Leistungen ein schriftliches Angebot mit einer Beschreibung der angebotenen Leistung und Bezifferung des hierfür geltend gemachten Preises vorzulegen. Vor Rückgabe des vom Auftraggeber unterschriebenen Angebots ist die Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH nicht zur Ausführung verpflichtet.
6. Der Auftraggeber ist kein Bauleistender i.S.v. § 13 b UStG.
7. Der Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH werden Wasser- und Stromanschluss unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
7.1 Die Kosten des Verbrauchs trägt der Auftraggeber, sofern sie in einem, im Verhältnis zur Bauleistung, vertretbaren Rahmen sind.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
9. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das fertiggestellte und im wesentlichen mängelfreie Werk nutzt (konkludente Abnahme).
10. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen des §634a BGB.
11. Kommt die Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH einer Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der AG den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel objektiv nicht vorliegt, hat der Auftraggeber die Aufwendungen der Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten ortsübliche Sätze.
12. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser abgegebenes Angebot nur dann Gültigkeit hat, wenn die Ursache des Wasserschadens beseitigt ist. Bei Beauftragung gehen wir davon aus, dass die Ursache des Wasserschadens beseitigt ist, sollten uns keine anderweitigen Informationen vorliegen oder mitgeteilt werden.
13. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Arbeitsflächen frei zugänglich sind und Baufreiheit gegeben ist. Evtl. notwendige Räumarbeiten sind in unserer Kostenkalkulation (soweit nicht ausgewiesen) nicht enthalten.
14. Das Angebot bezieht sich auf ein angegebenes Objekt. Preise sind nicht auf andere Objekte übertragbar.
Zusätzliche AGBs zur Trocknung
15. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Arbeitsflächen frei zugänglich sind und Baufreiheit gegeben ist. Evtl. notwendige Räumarbeiten sind in unserer Kostenkalkulation (soweit nicht ausgewiesen) nicht enthalten.
16. Das Angebot bezieht sich auf ein angegebenes Objekt. Preise sind nicht auf andere Objekte übertragbar.
17. Der Strom zum Betrieb der Trocknungsgeräte ist kostenlos bauseitig zu stellen und vorzuhalten. Die elektrische Anlage muss den VDE-Richtlinien entsprechen und eine gefahrlose Arbeit gewährleisten.
18. Die geschätzte Trocknungsdauer/Einsatzdauer bezieht auf eine tägliche Laufzeit der Trocknungsgeräte von 24 Stunden. Bei einer geringeren Laufzeit der Trocknungsgeräte entsprechend länger.
19. Für bauseits zu vertretende Stillstandszeiten unserer Anlagen und Geräte, Stromausfälle und das unbefugte Abschalten unserer Geräte lehnen wir jegliche Haftung ab. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen.
20. Die tägliche Entleerung der/des Wasserauffangbehälter/s erfolgt bauseitig.
21. Beschädigte Abdichtungen in Nassräumen sind gegebenfalls bauseits zu erneuern, für die Folgekosten einer beschädigten Abdichtung übernehmen keine Haftung.
22. Tapeten, Putz, Fliesen, etc. werden von uns nicht ausgebessert bzw. ersetzt, sofern nicht anders angegeben.
23. Für eventuelle durch die Trocknungsmaßnahme auftretende Veränderungen bzw. Rissbildungen an Fußboden-, Decken- und Wandflächen sowie an Holzeinbauten (Einrichtungsgegenstände, Möbeln, Dielen, Treppen, Türzargen usw.) übernehmen wir keine Haftung.
24. Verdeckte Leitungen oder Installationen sind für unsere Arbeit vorher kenntlich zu machen oder es ist uns ein Leitungsplan vorzulegen. Sollte kein Leitungsplan vorliegen oder die Leitungen anderweitig kenntlich gemacht werden, versuchen wir mit größtmöglicher Sorgfalt die Leitungen nicht zu beschädigen. Eine Haftung für geschädigte Leitungen (Elektro, Kaltwasser, Warmwasser, Zirkulation, Heizung, Fußbodenheizung, etc.) während der Demontage und des Aufbaus einer Trocknung, übernehmen wir nicht.
25. Für einen effektiven Einsatz der Trocknungsgeräte muss eine Temperatur von mindestens 14 ° C gewährleistet werden. Bei Temperaturen über ca. 30 – 35 ° C schalten sich einige Trocknungsgeräte aus Sicherheitsgründen ab.
26. Ausfalltage, sowie Tage, an denen die Geräte nicht benutzt werden, werden nicht in Abzug gebracht.
27. Die Vorhaltung von Geräten errechnet sich einschließlich Tage des Aufbaus/Bereitstellung und des Abbaus/Abholung.
28. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Geräte gegen Verlust zu sichern.
29. Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH behält sich vor bei Beschädigungen oder Verlust Schadenersatz geltend zu machen.
30. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser abgegebenes Angebot nur dann Gültigkeit hat, wenn die Ursache des Wasserschadens beseitigt ist. Bei Beauftragung der Trocknung gehen wir davon aus, dass die Ursache des Wasserschadens beseitigt ist, sollten uns keine anderweitigen Informationen vorliegen oder mitgeteilt werden.