Wasserschadensanierung in
Berlin und Metropolregion - 030 239 791 83
Hamburg und Schleswig-Holstein - 040 819 828 12
Bayern - 089 27 79 88 61
Nordrhein-Westfalen - 02323 587 7660
Sachsen - 034441 398098
Baden - Württemberg - 071112287012

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauleistungen

 

Zwischen der Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH und dem Auftraggeber.

 

  1. Der Gegenstand des Vertrages ist in dem individuellen Angebot an den Auftraggeber definiert.

 

  1. Vertragsbestandteile sind:
    1. dieser Vertrag
    2. das individuelle Angebot von der Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH an den Auftraggeber
    3. die anerkannten Regeln der Technik (ATV/VOB/C)

 

  1. Die Vergütung ist in dem individuellen Angebot an den Auftraggeber geregelt.

 

  1. Bei Auftragsvergabe fällt die im Angebot vereinbarte Anzahlungsvergütung an.

 

  1. Leistungsänderungen:
    1. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen können jederzeit schriftlich und/oder mündlich vereinbart werden.
    2. Wünscht der Auftraggeber zusätzliche, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Leistungen oder eine Änderung der Leistungen des Vertrages, so hat die smartstein GmbH ihm vor der Ausführung dieser Leistungen ein schriftliches Angebot mit einer Beschreibung der angebotenen Leistung und Bezifferung des hierfür geltend gemachten Preises vorzulegen. Vor Rückgabe des vom Auftraggeber unterschriebenen Angebots ist die smartstein GmbH nicht zur Ausführung verpflichtet.

 

  1. Der Auftraggeber ist kein Bauleistender i.S.v. § 13 b UStG.

 

  1. Der Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH werden Wasser- und Stromanschluss unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
    1. Die Kosten des Verbrauchs trägt der Auftraggeber, sofern sie in einem, im Verhältnis zur Bauleistung, vertretbaren Rahmen sind.

 

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 

  1. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das fertiggestellte und im wesentlichen mängelfreie Werk nutzt (konkludente Abnahme).

 

  1. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 634a BGB.

 

 

  1. Kommt die Trocknerheld Wasserschadensanierung GmbH einer Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung nach und
    1. gewährt der AG den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder
    2. stellt sich heraus, dass ein Mangel objektiv nicht vorliegt, hat der Auftraggeber die Aufwendungen der smartstein GmbH zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten ortsübliche Sätze.

Kontakt

Berlin und Metropolregion - 030 239 791 83

Hamburg und Metropolregion - 040 819 828 12

Bayern - 089 27 79 88 61

Nordrhein-Westfalen - 02323 587 7660

Sachsen - 034441 398098

Baden - Württemberg - 071112287012

Email: info@trocknerheld.de

Mo-Fr 08:00 - 18:00